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Datenschutzgesetz

Ist das kein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz, wenn auf einem Auto hinten steht “Kevin on board”?

Frage von blauclever: Ist das kein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz, wenn auf einem Auto hinten steht “Kevin on board”?

Beste Antwort:

Answer by Grüner Handkäs
Nein, das ist höchstens Mut zum Outing….

oder gehört etwa kein Mut dazu, öffentlich zu bekennen,
daß das arme eigene Kind auf den unsäglichen
Namen Kevin getauft wurde………

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. 24 Jan 12 | Datenschutzgesetz

Kommentare

  1. bla bla blaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaa | 24.01.2012 um 00:59

    nee warum sollte es?

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  2. Dr Eisendraht | 24.01.2012 um 01:59

    Wenn es Kevin Keagan war, dann vielleicht!

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  3. Berni | 24.01.2012 um 02:44

    Ja sicher !
    Kevin das Baby, sollte seine dämlichen Eltern wegen Verstosses gegen
    den Datenschutz verklagen.
    Wen sollte es eigentlich interessieren, ob Kevin oder ein Sack Kartoffeln befördert wird ?

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  4. Nannerl | 24.01.2012 um 02:46

    Das kommt auf die Sichtweise an. Aber da das Kind wohl kaum gefragt wurde, würde ich sagen im engeren Sinn ja.
    Auf jeden Fall aber ist es unklug. Schlimmer sind nur noch T-Shirts und Mützen mit Namen drauf. Wenn jeder sieht, wie ein Kind heißt, kann er es mit Namen ansprechen und im schlimmsten Fall sogar entführen, weil Kinder einem Menschen, der ihren Namen kennt, eher vertrauen.

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  5. aronphoenix | 24.01.2012 um 02:51

    Also nicht nach dem BDsG.

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  6. Alfred E | 24.01.2012 um 02:55

    Es ist kein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz. Auf deutsch heißt das nämlich Kevin an Bord. An Bord bedeutet die Anwesenheit auf einem Schiff oder Flugzeug.
    Es sagt nichts darüber aus, welche Insassen sich im Auto befinden.

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